|
Sportler-Unterschrift im DTU-Pass | [04.03.2009. 13:04] |
|
Die Unterschrift der Sportler selbst im neuen DTU-Pass (grün) ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr notwendig. Die Kommission hat daher bei Neukonzipierung des Passes und Überarbeitung der PassO bewusst auf eine Sportler-Unterschrift verzichtet (siehe Kommissionsbericht BSK-2007). Zur Begründung: Der Pass ist kein amtliches Dokument wie etwa der Personalausweis, weswegen sich die Sportler auch mit diesem zu größeren Meisterschaften zusätzlich zum DTU-Pass ausweisen müssen. Der DTU-Pass dient auch nicht zum Abwickeln von Rechtsgeschäften (bei welchen ggf. ein Schriftbild abzugleichen wäre), sondern übernimmt, als verbandsinternes Dokument, lediglich eine Organisationsaufgabe. Weiterhin gehört der DTU-Pass der DTU und nicht dem Sportler - von besonderer Bedeutung ist daher die Abzeichnung und Absiegelung durch den Verband(DTU/LV) sowie die nun eingeführte Passnummer. Hierüber sollen vor allem die im Pass gemachten Angaben durch den Pass verifiziert werden - eine Unterschrift des Sportlers würde dem nicht gerecht werden. Außerdem wird der Pass auch an Kinder ausgegeben, welche entweder gar nicht unterschreiben könnten bzw. deren Unterschrift keine Rechtswirksamkeit beinhalten würde und damit schlicht gegenstandslos wäre. gez. Stev Brauner Mitglied DTU-Rechtsausschuss |
||
|
Powered by Paranews 3.4